Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln.
Alle Eigentümer von Grundstücken müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei dem zuständigen Finanzamt  abgeben.
Die Abgabe muss in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 erfolgen.
Die Erklärung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Werten erhoben werden.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen:

Finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform


Eine Checkliste der  in der  Erklärung benötigten Daten finden Sie in den Downloads nebenstehend.
 

 

Das Entscheidende am Wissen ist, dass man es beherzigt und anwendet.